Zahlt eine Reiseversicherung bei Waldbrand?

Durch die globale Klimaveränderung nehmen Naturkatastrophen wie Waldbrände stetig zu. Besonders davon betroffen sind beliebte Urlaubsziele wie Griechenland oder Spanien, in denen lagebedingt eh schon ein trockenes und warmes Klima herrscht. Eines der erschreckendsten Ereignisse der letzten Jahre sind die verheerenden Waldbrände auf der griechischen Urlaubsinsel Rhodos im Jahr 2024. Hierbei mussten tausende Urlauber evakuiert werden und konnten ihren Urlaub nicht beenden oder gar nicht erst antreten.

Doch welche Möglichkeiten habe ich als Reisender, wenn mein Urlaub aufgrund eines Waldbrandes gefährdet wird. Darf ich dabei von der Reise zurücktreten und wer kommt für die entstandenen Kosten auf? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Waldbrände und Reiseversicherung beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.

 

Die Antwort

Mithilfe einer Reiseversicherung können Sie sich vor zahlreichen Gefahren rund um Ihren Urlaub absichern. Bausteine wie eine Stornoversicherung oder eine Reiseabbruchversicherung helfen Ihnen, wenn der Urlaub nicht angetreten oder vorzeitig beendet werden muss.

Wer für die Regulierung des für Sie entstandenen Schadens zuständig ist, hängt immer von der Definition und der Art des Ereignisses ab. Handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, wie eine höhere Gewalt, ist der Reiseanbieter und nicht die Versicherung für die Stornierung zuständig. Bei einer Stornierung aufgrund eines Waldbrandes müssen Sie sich somit immer an den Veranstalter und nicht an die Versicherung wenden, da ein Waldbrand kein Bestandteil einer Reiserücktrittversicherung ist.

Wurde der Urlaub bereits begonnen und muss aufgrund eines Brandes frühzeitig beendet werden, können Sie die Leistungen einer Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen. Diese kommt für die anfallenden Kosten sowie den Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen auf.

Bei einer Individualreise gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenerstattung. Hierbei sind Sie komplett auf die Kulanz der Anbieter angewiesen.

Tipp: Nutzen Sie über folgenden Button den Vergleich-Service unseres Partners durchblicker.at. Dort werden Ihnen anhand Ihrer Eingabe passende Reiseversicherung vorgeschlagen. Dabei wird eine übersichtliche Darstellung gewählt, sodass Sie anhand der Leistungen der Versicherungspolice sowie deren Fristen ganz einfach die richtige für Ihre Bedürfnisse wählen können.

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

 

Lange Antwort

Nachdem Sie bereits in Kurzform erfahren haben, wer der richtige Ansprechpartner bei einem Waldbrand ist, möchten wir Ihnen nachfolgend tiefere Informationen zu Ihren Rechten während einer Reise mitgeben.

 

Kann ich eine Pauschalreise bei einem Waldbrand kostenfrei stornieren?

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, sind die Veranstalter laut EU-Gesetz verpflichtet, eine kostenfreie Stornierung anzubieten, wenn die Reise aufgrund des Ereignisses unzumutbar wird. Ausschlaggebend dafür ist, ob das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Gebiet ausgesprochen hat. Reisewarnungen können bei verschiedenen Situationen wie einem Krieg, dem Ausbruch einer Krankheit oder auch einer erheblichen Beeinträchtigung durch einen Waldbrand ausgesprochen werden.

Gibt es für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung, so ist der Veranstalter Ihrer Reise dazu verpflichtet, Ihnen sämtliche Reisekosten zu erstatten. Ohne eine gültige Warnung können Sie lediglich auf die Kulanz des Anbieters hoffen.

 

Welche Rechte habe ich als Reisender, wenn die Reise vorzeitig beendet werden soll?

Haben Sie Ihre Reise bereits begonnen und erleiden eine erhebliche Beeinträchtigung aufgrund eines Waldbrandes, haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen einer Reiseabbruchversicherung in Anspruch zu nehmen. Anders als vor dem Reiseantritt, ist hier nicht der Anbieter, sondern die Versicherung zuständig. Hierbei müssen Sie jedoch darauf achten, dass ein Waldbrand zu den versicherten Gefahren in Ihrem Tarif zahlt.

Ist dies der Fall und die Versicherung erkennt die Beeinträchtigung an, kommt diese für sämtliche Kosten auf, welche bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise entstehen. Hierzu gehören sowohl die Kosten für einen Flug als auch die Beförderung zu diesem. Je nach Tarif erstattet die Versicherung ebenfalls die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Wichtig: Achten Sie bereits bei dem Abschluss der Versicherung darauf, dass ein Waldbrand zu den versicherten Gefahren der Reiseabbruchversicherung zählt.

 

Welche Besonderheiten gibt es bei einer Individualreise?

Haben Sie Ihre Reise nicht über einen Reiseveranstalter, sondern als Individualreise gebucht, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Stornierung. Hierbei müssen Sie jeweils auf die Kulanz der Anbieter hoffen. Lediglich bei einem Flug innerhalb Europas haben Sie einen Anspruch auf eine Erstattung oder eine Umbuchung, wenn der Flug aufgrund eines Naturereignisses oder eines Krieges nicht sicher stattfinden kann.

 

Fazit – Zahlt eine Reiseversicherung bei Waldbrand?

Kommt es vor dem Beginn einer Reise zu einem Waldbrand, gehört dies nicht zu dem Leistungsbereich einer Reiseversicherung. Vielmehr müssen Sie auf die Kulanz des Reiseanbieters setzen. Kommt es während der Reise zu einer Beeinträchtigung durch einen Waldbrand, kann dies jedoch sehr wohl unter das Leistungsbild einer Reiseabbruchversicherung fallen.

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

Schreibe einen Kommentar

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien.