Reiseversicherung und Krankheit – Wann hilft die Versicherung?

Egal wie gut der Urlaub geplant ist, unvorhersehbare Ereignisse, wie eine Krankheit können einen jederzeit ereilen und einen Strich durch die Pläne ziehen. Ist der Urlaub noch nicht angetreten, stellt sich schnell die Frage, ob dies überhaupt möglich ist oder ob man jetzt kostenfrei von der Reise zurücktreten kann. Doch auch nach dem Anbruch der Reise häufen sich die Fragen nach dem weiteren Verlauf der Reise und den entstehenden Kosten für die medizinische Versorgung im Ausland. Alles Wichtige, was Sie rund um das Thema Krankheit und Reiseversicherung wissen sollten, damit Sie Ihre nächste Reise sorgenfrei genießen können, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Überblick

Eine Reiseversicherung besteht aus verschiedenen Bestandteilen wie einem Stornoschutz, einem Abbruchschutz, einem Gepäckschutz, einer Auslandskrankenversicherung oder einer Haftpflichtversicherung. Je nach Anbieter können die Bausteine als Paket oder einzeln abgeschlossen werden.

Erkranken Sie vor dem Reiseantritt, kann eine Reiserücktrittsversicherung helfen, kostenfrei von der Reise zurückzutreten. Hierbei ist zwingend ein ärztliches Attest erforderlich.

Bei einer Erkrankung während der Reise hilft eine Auslandskrankenversicherung bei der Übernahme von Behandlungs- sowie Versorgungskosten und eine Reiseabbruchversicherung, wenn die Reise vorzeitig beendet werden muss.

 

Lange Antwort

Nachdem Sie nun bereits in Kurzform erfahren haben, wann eine Reiseversicherung bei einer Erkrankung hilft, möchten wir Ihnen nachfolgend zeigen, was es dabei zu beachten gibt. 

 

Wie krank muss man sein, damit die Versicherung eine Stornierung übernimmt?

Damit Sie eine Reise aufgrund einer Krankheit stornieren können, müssen Sie ein ärztliches Attest bei Ihrer Reiseversicherung vorweisen. Dieses erhalten Sie beispielsweise von Ihrem Hausarzt. Ausschlaggebend dafür, ob Ihre Reiseversicherung die Stornierung übernimmt, ist nicht etwa eine bestimmte Krankheit, sondern die Schwere einer Erkrankung. 

Eine Liste über die Krankheiten, bei welchen eine Stornierung erfolgen darf, gibt es nicht. Vielmehr spielt die Einschätzung Ihres Arztes eine entscheidende Rolle. Bescheinigt Ihnen Ihr Arzt, dass sich die Reise negativ auf Ihre Gesundheit auswirkt oder ein Antritt gar nicht erst möglich ist, wird dies in der Regel von der Versicherung anerkannt.

Beispielhaft kann beispielsweise eine Erkältung herangezogen werden. Tritt diese in Verbindung mit einer schweren Ohrenentzündung auf, kann sich ein Flug negativ auf den weiteren Gesundheitszustand auswirken. Aus diesem Anlass kann ein Arzt dementsprechend attestieren, dass die Reise nicht angetreten werden sollte.

 

Was muss man tun, wenn man vor der Reise erkrankt?

Wie bereits erwähnt, ist für die Kostenübernahme einer Stornierung zwingend ein Attest eines Arztes erforderlich. Fühlen Sie sich nicht in der Lage, eine Reise anzutreten, sollten Sie somit schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen. Dieser ist in der Lage, ein Attest auszustellen, welches besagt, dass eine Reise aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation nicht möglich ist. 

Haben Sie ein Attest von Ihrem Arzt erhalten, reichen Sie dieses bei Ihrer Versicherung ein. Diese wird sich anschließend mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen und diesen bitten, einen Fragebogen auszufüllen. Hierbei werden weitere Details Ihrer Erkrankung abgefragt. Dabei geht es unter anderem darum, wann die Erkrankung aufgetreten ist und ob es sich um eine chronische Erkrankung handelt. 

Da dieses Vorgehen nicht der normalen Behandlung eines Arztes entspricht und die Kosten dafür nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können, sollten Sie immer direkt mit Ihrem Arzt darüber sprechen, ob weitere Kosten auf Sie zukommen. Einige Ärzte stellen Ihnen beispielsweise das Ausfüllen des Fragebogens in Rechnung. 

 

Greift die Reiserücktrittsversicherung bei einer chronischen Erkrankung?

Rund 40 % der Bevölkerung lebt mit einer chronischen Erkrankung. Diese verläuft oftmals in Schüben, welche jederzeit eintreten können. Anders als normale Krankheiten fallen chronische Erkrankungen nicht unter den Geltungsbereich jeder Reiseversicherung. Ist bei Ihnen eine chronische Erkrankung bekannt, sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss auf die genauen Leistungsmerkmale der Versicherung achten.

Fallen chronische Erkrankungen unter das Leistungsbild Ihrer Versicherung, ist es zudem wichtig, dass die Krankheit plötzlich ausgebrochen ist. Haben Sie die Reise schon unter einem starken Schub gebucht, werden die meisten Versicherungen keine Leistung erbringen. Waren Sie zum Zeitpunkt der Buchung jedoch beschwerdefreie und der Schub ist erst wenige Tage vor dem Reiseantritt ausgebrochen, haben Sie gute Chancen auf eine Kostenerstattung.

 

Welche medizinischen Gründe erlauben ebenfalls eine Stornierung?

Neben den typischen Erkrankungen gibt es auch weitere medizinische Gründe, welche eine Stornierung erforderlich machen können. Ein Beispiel ist das plötzliche Erkennen einer Schwangerschaft. Bleibt die Schwangerschaft bis kurz vor der Geburt unentdeckt, kann das Risiko für die Mutter und das Baby zu hoch sein, um eine Reise anzutreten. Dies gilt besonders bei Flügen in den späteren Schwangerschaftswochen. Viele Fluggesellschaften untersagen sogar den Flug von Schwangeren über der 36. Schwangerschaftswoche und fordern bereits ab der 28. Woche ein ärztliches Attest, welcher Ihnen das Fliegen gestattet. In diesem Fall kann auch Ihr Frauenarzt ein Attest ausstellen, welches das Antreten einer Reise untersagt, falls dieser die Risiken als zu hoch einschätzt. Wichtig ist für eine Kostenübernahme der Versicherung jedoch immer, dass die Schwangerschaft bisher nicht bekannt war. Hierfür ist ebenfalls die Aussage Ihres Frauenarztes ausschlaggebend.

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Welche Hilfe erhalte ich bei einer Erkrankung im Ausland?

Auch wenn Sie den Urlaub ohne Erkrankung angetreten haben, ist eine Erkältung durch die Klimaanlage im Flugzeug und den anderen klimatischen Bedingungen am Urlaubsort schnell eingefangen. Umso wichtiger ist es, dass eine Reiseversicherung mit einer guten Auslandskrankenversicherung ausgestattet ist. Diese kommt für medizinische Behandlungen im Ausland auf, da Ihre gesetzliche Krankenversicherung diese in der Regel nicht übernimmt.

Je nach Tarif beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung unterschiedliche Leistungen. Immer enthalten sein sollte eine Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und Medikamente. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Versicherungssumme, welche die maximale Übernahme begrenzt. Wir empfehlen immer eine unbegrenzte Versicherungssumme auszuwählen.

Neben der medizinischen Behandlung kann es im Ernstfall notwendig sein, einen Nottransport zurück nach Österreich zu organisieren. Dies fällt ebenfalls unter das Leistungsbild vieler Reiseversicherungen. Ist zunächst eine längere Behandlung im Ausland notwendig, bieten viele Versicherungen eine Kostenübernahme für die Unterbringung einer Begleitperson. Besonders wichtig ist dies, wenn Kinder zu den versicherten Personen zählen.

 

Kann man den Urlaub aufgrund einer Krankheit vorzeitig beenden?

Erleiden Sie während Ihrer Reise eine schwerwiegende Erkrankung oder Verletzung, ist der Urlaub oftmals nicht ohne weiteres fortsetzbar. Mit einer sogenannten Reiseabbruchversicherung erhalten Sie auch bei einem derartigen Fall schnelle Hilfe. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten für die Umbuchung von Flügen und andere Mehrkosten, wenn der Urlaub nicht fortgesetzt werden kann. Akzeptierte Gründe der Versicherung sind neben einem Schaden am Eigentum auch eine akute Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung oder auch eine Schwangerschaftskomplikation.

 

Fazit – Reiseversicherung und Krankheit – Wann hilft die Versicherung?

Wie Sie auf dieser Seite sehen konnte, bietet eine Reiseversicherung umfangreiche Maßnahmen, wenn Sie im Zusammenhang mit einer Reise erkranken. Je nach Tarif erhalten Sie Leistungen in Bezug auf die Stornierung, dem Abbruch und der medizinischen Versorgung. Wichtig ist in allen Fällen ein direkter Austausch mit der Versicherung sowie mit dem behandelnden Arzt, da dieser sämtliche Erkenntnisse nach den Vorgaben der Versicherung bescheinigen muss. Beachten Sie alle Hinweise von dieser Seite, sind Sie in jedem Fall gut geschützt und können sich ohne Sorgen auf Ihre nächste Reise freuen.

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