Deckt die Reiserücktrittsversicherung den Tod eines Angehörigen ab?

Der Jahresurlaub ist für viele das große Ziel des Jahres. Nicht selten bringt man einen Großteil des Ersparten für die verdiente Auszeit auf. Doch kommt es kurz vor dem Beginn der Reise zu dem Tod eines Angehörigen, ist nur schwer an Urlaub zu denken. Ein unbeschwerter Urlaub wäre dabei kaum möglich und aufgrund der zahlreichen Erledigungen nur schwer umsetzbar. Die Stornierung der Reise ist somit oftmals die einzige Lösung, für die Angehörigen. Doch bleibt man in diesem Fall auf den Kosten der Stornierung sitzen oder kommt eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung für die entstandenen Kosten auf? Die Antwort auf diese Frage möchten wir Ihnen auf dieser Seite geben und alle Details aufklären.

 

Die Antwort

Eine Stornoversicherung oder auch Reiserücktrittsversicherung genannt, kommt für Stornierungskosten auf, wenn eine Reise aus einem vertraglich festlegten Grund nicht wie gewohnt angetreten werden kann.

Ob eine Versicherung für die Stornierungskosten aufkommt, hängt von der jeweiligen Ursache der Stornierung ab. Ohne erkennbaren Grund übernimmt die Versicherung keine Kosten.

Bei welchen Ereignissen die Versicherung die Kosten für die Stornierung übernimmt, ist vertraglich festgelegt und sollte bereits bei dem Abschluss der Versicherung beachtet werden.

Typische Ereignisse sind eine schwere Erkrankung, eine Scheidung, ein Schaden am Eigentum, aber auch der Tod eines Angehörigen. Kommt es zu einem derartigen Fall, können Sie von der Reise zurücktreten, wobei die Versicherung die entstehenden Kosten trägt.

Damit eine Versicherung greift, muss diese fristgerecht abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung immer direkt mit der Buchung der Reise.

Tipp: Mithilfe des Vergleichs-Service unseres Partners durchblicker.at, können Sie ganz einfach verschiedene Versicherung anhand Ihrer Leistungen vergleichen. So erhalten Sie nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten einen Überblick, welche Leistungen und Fristen die jeweiligen Versicherungen besitzen.

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