Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Trennung / Scheidung?

Der gemeinsame Urlaub stellt für viele Paare und Familien ein besonderes Highlight im Jahr dar. Für das gemeinsame Erlebnis, welches oftmals bereits lange Zeit vor der Reise geplant wurde, sind viele bereit, einen großen Teil Ihres Ersparten zu investieren. Doch was ist, wenn es vor dem Antritt der Reise zur Trennung kommt? Muss der Urlaub an dieser Stelle dennoch angetreten werden oder kann die Reise für den Partner storniert werden, sodass lediglich die Kosten für einen Reisenden anfallen? Diese und weitere Fragen rund um das Thema möchten wir Ihnen auf dieser Seite erläutern.

 

Die Antwort

Eine Reiserücktrittsversicherung kann einzeln oder als Teil einer Reiseversicherung abgeschlossen werden. Ziel der Versicherung ist es, Risiken im Zusammenhang mit dem Reiseantritt abzusichern.

Um eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung zu erhalten, muss ein begründetes Ereignis eintreten, welches vertraglich festgelegt ist. Typische Gründe, welche von vielen Versicherungen anerkannt werden, sind beispielsweise eine schwere Erkrankung, der Tod eines Angehörigen, aber auch eine Scheidung.

Tatsächlich erstatten Ihnen viele Versicherungen die Stornierungskosten, wenn Sie die Reise aufgrund einer Scheidung nicht antreten wollen. Eine einfache Trennung genügt hierfür jedoch nicht, da diese nicht nachgewiesen werden kann. Vorlegen müssen Sie Ihrer Versicherung mindestens den eingereichten Scheidungsantrag.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erstattet die Versicherung die anfallenden Stornierungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

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