Kann man mit einer Reiserücktrittsversicherung auch ohne Grund kostenfrei stornieren?

Eine Reiserücktrittsversicherung dient dem finanziellen Schutz, wenn die geplante Reise nicht wie gewünscht stattfinden kann. Absichern soll die Versicherung unvorhersehbare Ereignisse, auf welche Sie als Versicherungsnehmer keinen Einfluss haben. Häufige Stornierungsgründe sind beispielsweise eine schwere Erkrankung oder auch der Tod eines Angehörigen. Doch wie verhält es sich, wenn kein akuter Grund oder eine Erkrankung vorliegt und die Reise dennoch storniert werden soll? Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch ohne erkennbaren Grund oder bleiben die Kosten hierbei bei den Reisenden hängen? Diese und weitere Fragen beantworten wir auf dieser Seite.

 

Die Antwort

Eine Reiserücktrittsversicherung oder auch Stornoversicherung schützt Sie, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Bei einem versicherten Ereignis trägt die Versicherung sämtliche Kosten, bis zur vereinbarten Versicherungssumme, welche im Zusammenhang mit der Stornierung entstehen.

Damit eine Leistungspflicht der Versicherung entsteht, muss ein vertraglich festgelegter Grund, wie eine schwere Erkrankung oder ein erheblicher Schaden am Eigentum eintreten. Andernfalls ist die Versicherung nicht zu der Kostenübernahme verpflichtet.

Ohne erkennbaren Grund kann eine Reise zwar storniert werden, die Kosten müssen Sie dabei jedoch selbst tragen. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt nur Stornierungen ab, welche aufgrund eines vertraglich festgelegten Ereignisses erfolgen.

Tipp: Weitere Informationen über den Versicherungsbaustein Stornoschutz inklusive sämtlicher Stornierungsgründe sowie Leistungsmerkmale finden Sie auf unserer Themenseite: Reiseversicherungsbaustein Stornoschutz – Was muss man wissen?

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