Reiseversicherung bei Streik – Zahlt die Versicherung?

Kommt es während einer Tarifverhandlung zu einer Arbeitsniederlegung, spricht man von einem Streik. Hiermit versuchen Arbeitnehmer ihre Forderungen gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Auch wenn die Streikenden ein für sich positives Ziel verfolgen, kann der Streik für Reisende teils mit erheblichen Einschränkungen verbunden sein. Bei einem Streik der Piloten oder Flughafenangestellten ist dieser fast immer mit Flugausfällen und Verzögerungen verbunden. Bei Reisenden, die sich auf Ihren hart ersparten Urlaub freuen, löst bereits die Ankündigung eines Streiks Schrecken aus und es stellt sich schnell die Frage, welche Rechte man als Reisender hat und wer für die entstandenen Kosten aufkommt. Diese und weitere Fragen rund um das Thema Reiseversicherung und Reiserücktrittversicherung bei Streik möchten wir Ihnen auf dieser Seite beantworten. 

 

Übersicht

Kommt es aufgrund eines Streiks zu einer Verspätung, einer Einschränkung oder sogar einem Ausfall der Reise, ist die Instanz verantwortlich, die den Schaden verursacht hat.

Handelt es sich um einen Streik der Piloten, ist die Fluggesellschaft der erste Ansprechpartner für weitere Fragen. Bei einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter ist dieser Ihr Ansprechpartner und kümmert sich für Sie um sämtliche Anliegen.

Eine Reiseversicherung oder auch eine Reiserücktrittversicherunghelfen Ihnen bei einem Streiknicht. Fast alle Versicherer haben die Leistungen bei einem Streik ausgeschlossen

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

 

Lange Antwort

Nachdem Sie bereits in Kurzform erfahren haben, dass eine Reiseversicherung nicht für finanzielle Schäden durch einen Streik aufkommt, möchten wir Ihnen nachfolgend Ihre Rechte bei einem derartigen Ereignis aufzeigen. Somit wissen Sie auch im Ernstfall, wer Ihr Ansprechpartner ist und welche Leistungen Ihnen zustehen. 

 

Welche Rechte hat man bei einem Streik im Zusammenhang mit einer Reise

Ein typisches Beispiel im Zusammenhang mit einer Reise ist der Streik des Flughafenpersonals oder der Piloten. Eine Verspätung der Flüge oder sogar ein Ausfall sind hierbei oftmals nicht zu vermeiden. Für die Urlauber entsteht durch ein derartiges Ereignis oftmals ein erheblicher Schaden, da diese ein ganzes Jahr auf den Urlaub gespart haben. Gelangen Sie in eine derartige Situation, haben Sie jedoch Möglichkeiten, eine Entschädigung zu erhalten. 

Haben Sie Ihren Flug selbst gebucht, also einen Beförderungsvertrag mit einer Fluggesellschaft abgeschlossen, ist diese Ihr Ansprechpartner für mögliche Entschädigungen. Oftmals versuchen die Fluggesellschaften, einen Streik als “höhere Gewalt” zu deklarieren und sich somit von der Leistungspflicht zu entziehen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist dies jedoch nicht immer der Fall. Wurde ein Streik im Vorfeld angekündigt und die Gesellschaft hatte genügend Zeit, um sich auf den Streik vorzubereiten, haben Sie Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Streiken jedoch die Fluglotsen oder das Flughafenpersonal, ist dies für die Fluggesellschaften kein internes und beherrschbares Ereignis, womit diese nicht für eine Entschädigung aufkommen müssen.

Doch auch wenn der Streik nicht vorhersehbar war, sind Airlines laut dem Fluggastrecht in der Pflicht, sich um eine Umbuchung des Fluges zu bemühen. Haben Sie daran kein Interesse, besteht zudem die Möglichkeit, von dem Flug zurücktreten und den Preis erstattet zu bekommen. Ab einer Wartezeit von zwei Stunden stehen Ihnen gegebenenfalls zusätzliche Betreuungsleistungen zu. Dabei handelt es sich um Getränke, Lebensmittel oder auch Telefonate. Ab wann Sie diese Leistungen erhalten, ist von Ihrer jeweiligen Flugstrecke abhängig.

Ob es sich bei einem Streik um außergewöhnliche Umstände für die Fluggesellschaft handelt, muss immer nachfolgend im Einzelnen entschieden werden. 

 

Welche Besonderheiten gibt es bei einer Pauschalreise?

Haben Sie Ihren Urlaub als Pauschalreise über ein Reiseunternehmen gebucht, ist dieses Ihr Ansprechpartner bei einem Streik. Kann Ihre Reise nicht in dem geplanten Maß stattfinden, da der Flug beispielsweise erst einen Tag später startet, kann der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nachkommen und Sie haben Anspruch auf bestimmte Leistungen.

Im Detail entsteht bei einer verspäteten Ankunft ein Reisemangel, wodurch Sie Anspruch auf eine Preisminderung haben. Bei einer erheblichen Verkürzung des Urlaubs kann zusätzlich ein Anspruch auf eine Entschädigung entstehen. Der extremste Fall ist, wenn sich der Reiseantritt gar nicht mehr lohnt. Dann können Sie von der kompletten Reise zurücktreten und haben zudem einen Anspruch auf eine Entschädigung. Wichtig ist jedoch, immer jeden Schritt mit dem Reiseveranstalter zu kommunizieren. Buchen Sie keinesfalls eigenständig einen neuen Flug. Im schlimmsten Fall bleiben Sie dabei auf den gesamten Kosten sitzen. 

 

Was sollte man bei einem Streik beachten?

Kommt es zu einem Streik, ist die aktuelle Situation für die Zuständigen oftmals nur schwer zu überblicken. Damit Sie dennoch Anspruch auf die Ihnen zustehenden Leistungen haben, gilt es einen Punkt immer zu beachten. Dokumentieren Sie alles, was im Zusammenhang mit Ihrer Reise geschieht. Nur so haben Sie im Nachgang die Möglichkeit, Ihre Rechte gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Dokumentieren sollten Sie immer Ihre Wartezeiten und sämtliche Rechnungen, welche im Zusammenhang mit einer Verspätung entstehen. Dabei handelt es sich beispielsweise auch um Kosten für Verpflegung, die durch den längeren Aufenthalt am Flughafen entstanden sind. 

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

 

Fazit – Reiseversicherung bei Streik – Zahlt die Versicherung?

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen Ihrer Reiseversicherung oder Reiserücktrittsversicherung bei einem Streik haben, gibt es für Sie als Reisende verschiedene Möglichkeiten, die finanziellen Schäden auszugleichen. Welche das sind und an wen Sie sich im Ernstfall wenden müssen, haben wir Ihnen auf dieser Seite gezeigt. Für den nächsten Urlaub sind Sie somit bestens vorbereitet.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien.